
Die jüngsten Ausbrüche der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn und der Slowakei alarmieren die österreichischen Behörden. Mehrere Verdachts- und bestätigte Fälle in unmittelbarer Grenznähe haben dazu geführt, dass das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) ein umfassendes Maßnahmenpaket erlassen hat, um die Einschleppung des Virus zu verhindern. Die Seuche stellt keine Gefahr für den Menschen dar, gefährdet jedoch landwirtschaftliche Tierbestände massiv und kann zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen.
Verdachtsfälle in Ungarn, bestätigte Ausbrüche in der Slowakei
Am 2. April 2025 meldete Ungarn zwei weitere MKS-Fälle, nur wenige Tage nach der Bestätigung eines Ausbruchs in der Slowakei. Die betroffenen Betriebe liegen teils nur wenige Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. Gemäß EU-Vorgaben wurden rund um die betroffenen Höfe Überwachungszonen eingerichtet, die auch österreichisches Staatsgebiet betreffen. Zwar befinden sich in diesen Zonen derzeit keine Tierhaltungen mit empfänglichen Tieren, doch das Risiko einer Einschleppung bleibt hoch.
Das MKS-Virus befällt ausschließlich Paarhufer wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Büffel.
Es wird durch direkten Tierkontakt, kontaminierte Gegenstände oder über die Luft übertragen – mit einer Reichweite von bis zu 60 Kilometern. Die Krankheit verläuft für Tiere häufig schwer, mit Symptomen wie Blasenbildung, Fieber und Lahmheit. Eine Behandlung gibt es nicht, infizierte Bestände müssen gekeult werden. Eine Impfung ist in der EU verboten.
„Alarmierende Dimension“ – Tierärztekammer warnt vor Einschleppung
Auch die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) zeigt sich zutiefst besorgt. „Die geografische Nähe zu Österreich verschärft das Risiko zusätzlich und macht die Lage noch alarmierender“, betont ÖTK-Präsident Kurt Frühwirth. In einem Agrarkonzern in der Slowakei seien etwa 3.500 Rinder betroffen – ein logistisches und seuchenhygienisches Problem enormen Ausmaßes. Frühwirth fordert daher konsequente Maßnahmen: „Wir fordern strengere Einreisekontrollen, insbesondere im Personenverkehr. Mobile Grenzkontrollen sollten durch stationäre Kontrollpunkte ersetzt werden. Auch der Transit von Tiertransporten muss dringend gestoppt werden.“ Besonders gefährlich sei das Mitbringen roher Fleischprodukte durch Reisende oder Saisonarbeitskräfte.
BMSGPK erlässt dreiteiliges Maßnahmenpaket
Das Bundesministerium reagierte mit einem umfassenden Maßnahmenpaket, bestehend aus drei Verordnungen und einer ergänzenden Kundmachung. (Quelle: BMSGPK, OTS-Meldung vom 02.04.2025)
Maul- und Klauenseuche-Bekämpfungsverordnung: Sie definiert Sperrzonen mit verschärften Hygieneregeln, betrieblicher Kontrolle und Einschränkungen beim Tierverkehr. Für Menschen und Haustiere bestehen keine Einschränkungen, dennoch wird auf strenge Biosicherheitsmaßnahmen verwiesen.
Einfuhrverbot aus betroffenen Ländern: Die Einfuhr lebender Klauentiere sowie frischer tierischer Produkte (Fleisch, Milch), Jagdtrophäen oder Gülle aus Ungarn und der Slowakei ist untersagt.
Verordnung zu mobilen Grenzkontrollen: Polizei und Zoll sind angehalten, risikobasierte Kontrollen im grenznahen Raum durchzuführen, um illegale Verbringungen zu unterbinden.
Laut dem Ministerium sei das Ziel, durch „rasches Handeln und enge Kooperation mit Nachbarstaaten, Veterinärbehörden und relevanten Branchen“ eine Einschleppung zu verhindern.
Weiterführende Links:
- KVG – Aktuelle Informationen zu Tierseuchen-Situation
- ages Informationen zur Maul- und Klauenseuche